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Qualifizierung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstapler

Der DGUV Grundsatz 308-009 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinen und Fahrer von geländegänge Teleskopstaplern ist im Früherjahr 2016 erschienen. 

Jeder Betrieb, der mobile Arbeitsmittel betreibt muss über Fahrerinnen und Fahrer verfügen, die mit diesem Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.

Teleskopstapler können in Verbindung mit Anbaugeräten sehr vielfältig eingesetzt werden. Beispielsweise werden Teleskopstapler außer mit Gabelzinken häufig mit Ladeschaufel oder Lasthaken eingesetzt. 

Wird an Stelle der Gabelzinken eine Arbeitbühne angebracht, wird das Gerät zur Hubarbeitsbühne.

Hinzu kommt kommt die andere Bauweise im Vergleich zu einem Kraftfahrzeug oder auch Gabelstapler.  Es können alle vier Räder in unterschiedlichen Arten gelenkt werden.

Dauer der Ausbildung 2 Tage.

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